Im Falle eines Kaskoschadens wird ein durch die Versicherung bestellter Sachverständiger vor Ort geschickt.
Sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit ein Sachverständigenverfahren einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seiner Wahl. Anschließend werden beide Gutachten nochmals durch einen Obergutachter bewertet.
Ob die Kosten des Sachverständigenverfahrens durch Ihre Rechtsschutz-versicherung getragen werden, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. |